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die windkraft-experten

alles dreht sich um energie

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windenergie
projektieren

Wir entwickeln Windkraftprojekte. Beginnend mit der Idee, einen Windpark zu realisieren. Wir sind Experten für Projektierung und Repowering.

windenergie
anlagen bauen

Wir planen, steuern und überwachen sämtliche Arbeiten rund um den Bau, die Inbetriebnahme sowie die Abnahme von Windparks.

technisch
überprüfen

Wir sind unabhängiger Sachverständiger: Gutachten, Garantieabnahmen, Inspektionen und wiederkehrende Prüfungen für Windenergieanlagen.

energie, die bewegt
windkraft von reencon

Wir entwickeln Windkraftprojekte. Egal ob klassische Windkraftprojekte oder Bürgerwindparks: wir prüfen intensiv, projektieren in Absprache mit den Entscheidern, bauen und bleiben auch nach Fertigstellung technisch und betriebswirtschaftlich an Ihrer Seite.

windenergie
projektieren

Wir entwickeln neue Windkraftprojekte und repowern Bestandsanlagen. Beginnend mit der Idee, an einem Standort einen Windpark zu realisieren, prüfen wir die genehmigungsrechtlichen Rahmenbedingungen und erstellen erste Machbarkeitsanalysen. Wir führen Gespräche mit Landeigentümern und Behörden, um die idealen Standorte für hoch-effiziente Windenergieprojekte zu identifizieren.

Im Rahmen der Projektierungsphase koordinieren wir die Beauftragung zahlreicher Gutachten (Windertrag, Schall, Schattenwurf, Geologie, Turbulenzen, Eiswurf, Artenschutz), machen Weißflächenkartierungen und Mircositing, kümmern uns um Netzanschlusspunkte, und bereiten den Genehmigungsantrag vor.

windenergie
anlagen bauen

Der Bau der Windenergieanlage startet mit dem Bau von Fundamenten, auf denen die Anlagen errichtet werden. Darauf werden Turm, Maschinenhaus, Triebstrang, Nabe und die Rotorblätter montiert. Zum Bau der Windparkinfrastruktur gehören der Bau der Zuwegung, der Bau der Kranstellfläche und das Verlegen aller notwendiger Kabel im Erdreich sowie die Herstellung des Netzanschlusses.

reencon koordiniert, plant, steuert und überwacht sämtliche Arbeiten rund um den Bau, die Inbetriebnahme sowie die Abnahme. Dies beinhaltet auch die Auswahl von Lieferanten sowie die Ausschreibung und Vergabe aller Gewerke. (Bau der Infrastruktur, Anlagen, Netzanschluss etc.)

technisch
überprüfen

reencon bietet als unabhängiger Sachverständiger Gutachten, Garantieabnahmen, Inspektionen und wiederkehrende Prüfungen für Windenergieanlagen. Wir unterstützen Sie auch bei Abnahmen oder technischen Prüfungen im Rahmen einer Due Dilligence. Zu unseren gutachterlichen Tätigkeiten zählen außerdem die Entnahme von Getriebeölproben inkl. einer Untersuchung im Fachlabor sowie Getriebe-Videoendoskopien, mit deren Hilfe Schädigungen im Getriebe frühzeitig erkannt werden können und oftmals kostenintensive Folgeschäden sowie längere Stillstandzeiten verhindert werden können.

in zwei bis drei jahren
zum buergerwindpark

Unser Ziel ist es, Lösungen zu entwickeln, um den lokal erzeugten Strom aus Bürgerwindparks für die örtliche Bevölkerung und Unternehmen zu bevorzugten Konditionen verfügbar zu machen. Zudem soll die lokale Bevölkerung nicht nur an unseren Bürgerwindparks beteiligt werden, sondern idealerweise auch die Mehrheit der Anteile am Projekt erwerben. Dies basiert auf unserer jahrzehntelangen Erfahrung, die sich über ganz Europa erstreckt. Unter unserer Leitung wurden in den letzten 30 Jahren fast 500 Windräder errichtet.

reencon steht mit einem engagierten Team von Beratern, Planern und Ingenieuren nicht nur für die Projektierung von Windparks. Wir kümmern uns auch um Bau und den Betrieb der Projekte. Darüber hinaus bieten wir Expertise als Gutachter an, um die Effizienz und Sicherheit der Anlagen zu gewährleisten. Unsere ganzheitliche Herangehensweise ermöglicht es uns, nicht nur die Installation von Windparks zu unterstützen, sondern auch langfristige Partnerschaften aufzubauen, die eine nachhaltige Energieversorgung für die Gemeinschaft sicherstellen.

bürger
beteiligen

Standortgemeinde, Einwohner und ortsansässige Firmen können direkt investieren und aktiv mitbestimmen.

faire
pacht

Landeigentümer werden fair vergütet ohne Pachtzinsobergrenze für jährliche Stromerträge im Nutzungsplangebiet.

regional
bleiben

Regionale Wertschöpfung durch lokale Firmen, Finanzierung und Vermarktung über lokale Banken sichergestellt.

erlöse für
Projekte

Ein Teil des Erlöses aus den Windkraftanlagen geht in Förderung gemeinnütziger Projekte vor Ort.

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daten und fakten
zur windenergie

Seitdem es Windkraftanlagen gibt existieren hierzu konträre Meinungen, Berichterstattungen und Mythen. Diese werden oftmals subjektiv weitergegeben, was zu Verunsicherungen führt. Seit 30 Jahren arbeiten wir erfolgreich in der Windenergie. Und deshalb beantworten wir Ihre Fragen gerne. Einige Antworten auf die am meisten formulierten Fragen finden Sie gleich hier unterhalb. Klicken Sie sich durch das Windrad.

Ökobilanz
Artenschutz
Klimaschutzleistung
Landschaft
Versorgungssicherheit
Schwachwindgebiet
Genehmigung
Schattenwurf
Schall
Infraschall
Nachtbefeuerung
Rückbau/Recycling

Die Betriebsdauer von Windenergieanlagen beträgt mindestens 20 Jahre. Häufig können sie bis zu 30 Jahre betrieben werden. Danach wird jede Windenergieanlage zurück gebaut. Freilich kann eine Anlage auch länger stehen. Die Verpflichtungen zum Rückbau und die finanziellen Sicherheiten sind sowohl in den Pachtverträgen als auch im Genehmigungsbescheid festgelegt. In Deutschland können Windenergieanlagen nur genehmigt werden, wenn nachgewiesen wird, dass die Mittel für den Rückbau bereitgestellt wurden.

Die meisten Materialien, aus denen ein Windrad besteht, können recycelt werden. Dazu gehören vor allem Beton (für das Fundament und den Turm, je nach Bauweise), Stahl (für den Turm) sowie kleinere Mengen anderer Metalle wie Kupfer oder Aluminium (für den Generator und die Elektronik der Anlage).

Verbundwerkstoffe aus Glas- oder Kohlefasern und Kunstharzen, die für die Gondel und die Rotorblätter verwendet werden, werden derzeit aufgrund der geringen Mengen meist thermisch verwertet. Es wird intensiv an hochwertigen Recyclingmethoden für diese Verbundwerkstoffe geforscht. Mit der steigenden Anzahl alter Anlagen, die außer Betrieb genommen werden, ist langfristig mit wirtschaftlichen und umweltfreundlichen Recyclingverfahren zu rechnen.

Die "Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen" (AVV) legt fest, dass Bauwerke, die außerhalb von Städten und dicht besiedelten Gebieten errichtet werden und deren maximale Höhe 100 Meter über dem Boden übersteigt, als Luftfahrthindernisse gekennzeichnet werden müssen.

Für die Nachtkennzeichnung gibt es zwei Optionen: Entweder ein Hindernisfeuer mit geringerer Lichtstärke an den höchsten Punkten der Anlage (z. B. an den Flügelspitzen) oder ein blinkendes Gefahrfeuer, das von allen Seiten sichtbar ist und sich auf der Gondel befindet. Eine Sichtweitenregulierung reduziert die Lichtintensität bei Sichtweiten über 10 Kilometern auf 10 Prozent und bei über 5 Kilometern auf 30 Prozent. Bei Windparks ist eine synchronisierte Kennzeichnung der Hindernisse erforderlich.

Seit Ende 2015 ist die bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung (BNK) zugelassen, bei der die Beleuchtung nur aktiviert wird, wenn sich ein Luftfahrzeug innerhalb eines Umkreises von 4 Kilometern und einer Flughöhe von weniger als 600 Metern befindet.

Mit dem Energiesammelgesetz wurde eine verpflichtende Nachtkennzeichnung für neue und bestehende Anlagen des EEG ab dem 1. Juli 2020 eingeführt, wodurch die Anlagen nachts größtenteils dunkel bleiben.

Das Bundeskabinett hat im August 2023 beschlossen, dass die Pflicht zur Ausstattung von Windenergieanlagen mit einem System zur „bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung“ (BNK) auf den 1. Januar 2025 verlängert werden soll. Die Fristverlängerung wurde am 15. Dezember 2023 vom Bundestag verabschiedet.

Infraschall ist für das menschliche Ohr nicht hörbar. Er umfasst Schallwellen im Frequenzbereich von 1 bis 16 Hertz. Studien haben gezeigt, dass Infraschall in diesem Frequenzbereich erst ab einem Schalldruckpegel von 90 Dezibel wahrgenommen werden kann.

Infraschall und tieffrequente Geräusche sind allgegenwärtig in unserer technischen und natürlichen Umwelt. Der von Windenergieanlagen erzeugte Infraschall ist bereits in einer Entfernung von 150 Metern nicht mehr wahrnehmbar.

Wissenschaftliche Studien haben keine schädlichen Wirkungen von Infraschall unterhalb der Wahrnehmungsgrenze nachgewiesen. Allerdings kann die unbegründete Angst vor nicht hörbaren Effekten tatsächlich gesundheitliche Beschwerden verursachen. Das nennt man den Nocebo-Effekt: Der Nocebo-Effekt tritt auf, wenn jemand glaubt, dass etwas ihm schaden wird, und dadurch tatsächlich krank wird, obwohl die Sache an sich harmlos ist. Es ist das Gegenteil vom Placebo-Effekt, bei dem man sich besser fühlt, weil man glaubt, dass etwas hilft. Beim Nocebo-Effekt können negative Gedanken oder Ängste körperliche Beschwerden wie Kopfschmerzen oder Übelkeit verursachen, selbst wenn es keinen echten Grund dafür gibt. Zum Beispiel kann die Angst vor Infraschall dazu führen, dass man sich schlecht fühlt, obwohl der Infraschall selbst keine gesundheitlichen Probleme verursacht.

Windräder-Rotorblätter können je nach Wetter und Sonnenstand sich bewegende Schatten werfen. In welchem Ausmaß das passieren wird, wird bereits im Genehmigungsverfahren geklärt. Schatten darf nur maximal 30 Stunden im Jahr und maximal 30 Minuten täglich auftreten. Werden diese Werte überschritten, wird eine Schattenabschaltvorrichtung installiert, um sicherzustellen, dass die gesetzlichen Grenzwerte an allen Immissionsorten eingehalten werden.

Ein Windrad mit einer Höhe von 200 Metern kann auf einer ebenen Fläche einen Schatten von bis zu 1.400 Metern werfen.

Und was ist mit dem Diskoeffekt? Dieser Effekt war in den frühen Tagen der Windstromerzeugung ein Thema. Der Diskoeffekt bei Windrädern tritt/trat bei kleineren, sich sehr schnell drehenden Windrädern auf, wenn die schnell drehenden Flügel und stark reflektierende Oberflächen ein blinkendes Muster erzeugen, das dem Lichtspiel eines Stroboskops in einer Diskothek ähnelt. Heutzutage wird der Diskoeffekt durch den Einsatz von nicht-reflektierenden Farben und die langsamere Drehbewegung moderner, größerer Windräder sowie durch die größeren Abstände zu Wohnhäusern weitgehend vermieden.

Windräder erzeugen Geräusche in verschiedenen Frequenzbereichen. Es ist nachgewiesen, dass der Geräuschpegel von Windrädern bereits in wenigen hundert Metern Entfernung nicht mehr von natürlichen Hintergrundgeräuschen wie Wind und Blätterrauschen zu unterscheiden ist. Durch kontinuierliche technische Verbesserungen konnten die Schallemissionen von Windenergieanlagen erheblich reduziert werden.

Die Beurteilung der Geräuschsituation bei der Planung und dem Betrieb von Windenergieanlagen erfolgt immer individuell und gemäß der (aktuell) "sechste(n) Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm)". Diese Anleitung legt Immissionsrichtwerte fest, um die Bevölkerung wirksam vor Lärm durch technische Anlagen zu schützen. Die Schallemissionen werden streng nach immissionsschutzrechtlichen Vorgaben geprüft. Eine Genehmigung wird nicht erteilt, wenn die gesetzlichen Grenzwerte überschritten werden.

Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) unterteilt Deutschland, entsprechend der jeweiligen Windverhältnisse, in vier Windzonen. Die DIN EN 1991-1-4/NA unterscheidet nach Windzone I (Schwachwindstandorte), Windzone II (typische Binnenlandstandorte), Windzone III (Küstennahe Standorte) und Windzone IV (Küstenlinie):

"Dieser Nationale Anhang liefert nationale „Regeln zur Bestimmung der Einwirkungen aus natürlichem Wind auf für die Bemessung von Gebäuden und ingenieurtechnischen Anlagen betrachteten Lasteinzugsflächen“, die bei der Anwendung von DIN EN 1991-1-4:2010-12 in Deutschland zu berücksichtigen sind. Dieser Nationale Anhang gilt nur in Verbindung mit DIN EN 1991-1-4:2010-12. Im DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau) ist für diese Norm der Arbeitsausschuss NA 005-51-02 AA "Einwirkungen auf Bauten" zuständig." (Quelle: dinmedia.de)

In den ersten Jahren der Windenergienutzung fand der Zubau verstärkt in den windstarken Windzonen III und IV statt. Die technologische Entwicklung ermöglicht eine wirtschaftliche Energieerzeugung mit Windenergieanlagen auch an Schwachwindstandorten. Hier kommen Windenergieanlagen mit größeren Anlagendimensionen zum Einsatz.

Windräder produzieren 2/3 des Stroms im Winterhalbjahr und gleichen die geringere Leistung von Photovoltaikanlagen im Winter aus. Ein Mix aus Wind, Sonne, Wasserkraft und Biomasse und auch Geothermie (hauptsächlich zur Wärmeerzeugung genutzt) und Speichertechnologien ist notwendig für die dauerhafte Versorgungssicherheit in Deutschland und Europa.

In den "Hinweise(n) zur Genehmigung von Windenergieanlagen für den Bereich Naturschutz" des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz wird definiert: "Wird ein Eingriff zugelassen, obwohl die Beeinträchtigungen nicht zu vermeiden oder nicht zu kompensieren sind, hat der Verursacher Ersatz in Geld zu leisten (§ 15 Abs. 6 Satz 1 BNatSchG). Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes können aufgrund der Höhe der Anlagen regelmäßig nicht durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen kompensiert werden. Mangels feststellbarer Kosten für Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen bestimmt sich die Ersatzzahlung insbesondere nach Dauer und Schwere des Eingriffs (§ 15 Abs. 6 Satz 3 BNatSchG). Die Ersatzzahlungen sind im Bereich der räumlich betroffenen unteren Naturschutzbehörde nach deren näherer Bestimmung für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu verwenden (Art. 7 Satz 2 BayNatSchG)."

Wenn ein Vorhaben genehmigt wird, leisten die Betreiber der Windenergieanlagen Ersatzzahlungen an den Bayerischen Naturschutzfonds für ihre Eingriffe in das Landschaftsbild. Diese Zahlungen sind für Naturschutzmaßnahmen und Landschaftspflege zu verwenden. Über die Verwendung entscheidet das zuständige Landratsamt, also die untere Naturschutzbehörde. Die Höhe der Ersatzzahlung wird in Abhängigkeit von der Bedeutung des Landschaftsbildes und der Gesamthöhe der Anlage nach Wertstufen berechnet und festgelegt. Der Windenergie-Erlass enthält eine Berechnungsmatrix, die die Bemessungshöhe der Ersatzzahlung vorgibt.

Im Jahr 2023 hat die Windenergie in Deutschland erheblich zur Reduzierung von Treibhausgasen beigetragen. Allein in Deutschland wurden durch die Stromerzeugung aus Windkraft etwa 108 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente eingespart​ (STROM-REPORT)​​ (Umweltbundesamt)​. Dies ist ein signifikanter Anstieg im Vergleich zu den 75 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalenten, die im Jahr 2018 eingespart wurden.

Auf europäischer Ebene spielt die Windenergie ebenfalls eine entscheidende Rolle bei der Emissionsreduktion. Bis Ende 2022 waren in Europa insgesamt 255,5 GW an Windenergiekapazität installiert. Dies führte zu erheblichen Einsparungen an Treibhausgasemissionen in der gesamten EU​ (BWE e.V.)​. Der Ausbau der Windenergie wird fortgesetzt, wobei in den nächsten Jahren ein weiterer signifikanter Zuwachs erwartet wird​ (WindEurope)​.

Wird für den Bau von Windrädern Wald gerodet, ist pro Anlage eine Fläche von etwa 0,3 Hektar dauerhaft freizuhalten. Diese Fläche muss üblicherweise an einer anderen Stelle im oder am Forst in gleicher Größe wieder aufgeforstet werden. Dabei ist die klimatische Ausgleichsleistung der Windenergieanlagen weitaus größer als die des Waldes – um mehr als das Tausendfache.

Zum Verdeutlichen: Auf einer Fläche von 0,3 Hektar bewirtschaftetem Wald, die der Fläche einer Windenergieanlage entspricht, werden innerhalb von 20 Jahren etwa 66 Tonnen CO₂ gebunden. Im Vergleich dazu verhindert eine einzige Windenergieanlage in derselben Zeit die Freisetzung von über 76.000 Tonnen CO₂.

 

Die Art des Genehmigungsverfahrens ist abhängig von der Gesamthöhe einer Windenergieanlage:

  • bis 10 m Gesamthöhe: genehmigungsfrei
  • bis 50 m Gesamthöhe: baurechtliche Genehmigungspflicht
  • ab 50 m Gesamthöhe: immissionschutzrechtliche Genehmigung

Eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ist erforderlich, um den Betrieb von Windenergieanlagen zu regeln und sicherzustellen, dass diese keine schädlichen Umweltauswirkungen verursachen. Das Gesetz legt fest, dass Anlagen so zu planen und zu betreiben sind, dass schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und Belästigungen für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft vermieden werden.

Die Genehmigung umfasst eine umfassende Prüfung verschiedener Faktoren, wie Lärmemissionen, Schattenwurf, Infraschall und Auswirkungen auf das Landschaftsbild. Zudem müssen die Betreiber Nachweise über die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte und Auflagen erbringen.

Das Ziel der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung ist es, den Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit zu gewährleisten, während gleichzeitig die Nutzung erneuerbarer Energien gefördert wird. Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG sind daher ein zentraler Bestandteil der Planung und Realisierung von Windenergieprojekten.

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens werden in der Regel geprüft:

  • Umweltverträglichkeit
  • Auflagen
  • Abstände
  • Nachbarbegriff
  • Irrelevanzkriterium
  • Impulszuschlag und Amplitudenmodulation
  • Diskoeffekt und Schattenwurf
  • Eiswurf
  • Straßenrechtliche Hinweise
  • Luftverkehrsrechtliche Hinweise
  • Wetterbeobachtung durch den Deutschen Wetterdienst
  • Richtfunk
  • Naturschutz
  • Waldrecht
  • Denkmalschutz
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