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Baureifmachung und Projektleitung beim Bau von Windparks

Der Erhalt der Baugenehmigung ist für alle Projektentwickler von Windenergieprojekten der wichtigste Meilenstein, auf den Sie im gesamten Planungs- und Entwicklungsprozess hinarbeiten. Es bedarf nicht nur einer passenden Planung und der Beauftragung der notwendigen Gutachten, der Faktor „Glück“ spielt neben ausreichend finanziellen Mitteln und Geduld eine nicht zu vernachlässigende Rolle.

So können z.B. einige wenige Meter Unterschied bei der Lage eines Uhu-Horstes den Unterschied ausmachen, ob eine Anlage genehmigungsfähig ist oder nicht. Da der Genehmigungsprozess für Windparks nicht nur ein sehr langwieriger sondern auch kostenintensiver Prozess ist, versuchen vor allem viele Bürgerwindparks und Energiegenossenschaften, die Entwicklungskosten so gering wie möglich zu halten, um das Kostenrisiko beim Nicht-Erhalt der Genehmigung so klein wie möglich zu halten. Diese sehr gut nachvollziehbare Vorgehensweise bedeutet aber auch, dass diese Projekte in der Regel beim Erhalt der Genehmigung noch weit davon entfernt sind, baureif zu sein. So fehlen hier oftmals noch die Verträge für die Windenergieanlagen, die Ausführungsplanung für den Bau der Windpark-Infrastruktur (Zuwegung, Kranstellflächen, Parkverkabelung etc.) sowie die vertragliche Grundlage für deren Bau. Darüber hinaus gilt ggf. es noch genehmigungsrelevante Anforderungen umzusetzen wie die Erstellung von Bodengutachten, Turbulenzgutachten oder landschaftspflegerische Begleitpläne oder aber auch Flächen zur Ersatzaufforstung zu finden und den Rodungsbedarf für den Windpark mit den Behörden abzustimmen. Erst wenn all diese Themen geklärt sind, kann die genaue Höhe der Investitionskosten spezifiziert werden und das notwendige Eigen- und Fremdkapital beschafft werden und mit dem Bau begonnen werden.

Generell gibt es zwei verschiedene Wege, die Baureifmachung und den Bau zu planen und umzusetzen. Verfügt man nicht über ausreichende Kapazitäten oder Fachwissen mit dem Bau von Windparks so sollten unbedingt Experten hinzugeholt werden, um zu vermeiden, dass die Kosten in der Bauphase explodieren. Hier gilt es nun zu unterscheiden und zu prüfen, ob man einen Generalunternehmer beauftragen möchte, der für einen „Fixpreis“ das Projekt baureif macht und baut, oder ob man einen erfahrenen Projektleiter dazu holt, der im Auftrag der Genehmigungsinhaber das Projekt baureif macht und dann die Bauüberwachung und Steuerung der einzelnen Gewerke vornimmt. Betrachtet man die Kostenunterschiede und welche Zusatzkosten auch bei „Fixpreisen“ auf die Auftraggeber in der Regel zukommen, so empfiehlt es sich für Bürgerwindparks oder Energiegenossenschaften, sich einen erfahrenen Projektleiter zur Seite zu stellen und gemeinsam mit ihm, das Projekt zu realisieren. Gemeinsam bedeutet dann meist, der Projektleiter kümmert sich im Auftrag des Auftraggebers um alle Gewerke und schließt im Namen des Auftraggebers die Verträge ab.

Die reencon GmbH ist spezialisiert auf die Baureifmachung von Windparks sowie deren Bau in Losvergabe. Dabei tritt reencon nicht als Generalunternehmer auf sondern als Projektleiter für den Auftraggeber. Im Vergleich zu Generalanbietern gelingt es reencon die Projekte zu Kosten zu realisieren, die 7-10% unter den „Fixpreisen“ liegen, die von Generalunternehmern (meist große Windkraftentwickler) angeboten werden. So ist reencon derzeit dabei, die Baureifmachung eines Windparks im Landkreis Pfaffenhofen fertig zu stellen. Seit Oktober ist reencon hier für die Koordination, Planung und Ausschreibung der Gewerke für den Bau von 3 Nordex N117 auf 141m Nabenhöhe zuständig. Mit dem Bau des Windparks und der Rodung der Waldflächen soll Mitte Februar begonnen werden.

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